Juristischen Rat einholen

Beratung, aussergerichtliche Vertretung und Prozessführung.

effizient und zielorientiert

BRA Management

Unsere Service umfasst Beratung rund um das Thema Recht, Mediation bis zur Verwaltung von Eigentum.

Beratung

Das Leistungsspektrum unserer Kanzlei umfasst neben der gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung auch eine ausführliche und seriöse Rechtsberatung. Unser Ziel ist die beste Wahrung Ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen.

Aussergerichtliche Vertretung

Wir stehen Ihnen in allen Fragen der Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung und auch als Unterstützung bei Vertragsverhandlungen zur Seite. Mit langjähriger Erfahrung begleiten wir Sie auch im Bereich jeglicher aussergerichtlicher Streitbeilegung.

Prozessführung

Wir betreuen Sie flexibel, zielorientiert lösungsorientiert und kostenbewusst – sowohl vorprozessual als auch im gesamten gerichtlichen Verfahren mit fachliche Kompetenz bei allen Rechtsproblemen. Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist das Strafrecht.

Schlichtung

Das Schlichtungsverfahren ist ein dem Hauptverfahren bzw. dem Erkenntnisverfahren vorgelagertes Verfahren zur Aussöhnung der Parteien.

Mediation

Mediation als Konfliktlösungsmodell bei Trennung und Scheidung, bei Auflösung eingetragener Partnerschaften oder Konkubinaten und Mehrgenerationenkonflikten und Erbstreitigkeiten.

Verwaltung

Wir übernehmen gerne die Verwaltung von Mietliegenschaften oder Stockwerkeigentum.

Bevorzugte Rechtsgebiete

BRA-Management ist vorwiegend im Straf- und Zivilrecht in nationalen und internationalen Kontexten tätig. Wir stehen Ihnen auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch oder Portugiesisch in folgenden Rechtsgebieten helfend zur Seite:

Eherecht

Bei der Eheschliessung oder bei Trennung einer Ehe können sich verschiedene juristische Probleme ergeben und es ist ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Neben der prozessrechtlichen Vertretung im Unterhalts- und Scheidungsverfahren gehört auf diesem Gebiet auch eine umfassende Beratung vor diesen rechtlich relevanten Schritten zum Tätigkeitsbereich von BRA Management. So lassen sich Konflikte bereits im Vorfeld minimieren. Nacheheliche Unterhaltsansprüche sollten ebenso geprüft werden wie vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche. Insbesondere beim Zugewinn- und Versorgungsausgleich sowie bei der Auflösung des gemeinsamen Immobilieneigentums helfen wir eine faire, außergerichtliche Lösungen herbeizuführen.

Bei gerichtlichen Verfahren setzen wir uns mit aller gebotenen Konsequenz für Ihre persönlichen Interessen ein.

Leistungsumfang:

  • Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Scheidungsverfahren
  • Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • aussergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung
  • Abwehr von Unterhaltsansprüchen
  • Elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht
  • gerichtliche Wohnungszuweisung, Hausratsaufteilung

Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt bezeichnet di körperliche, sexuelle, psychische Misshandlung bzw. Gewalttat zwischen Menschen, die in einem Haushalt oder in einer räumlichen Zusammenhang zusammen leben. Das betrifft nicht nur Gewalt in Paarbeziehungen wie Ehen, Lebensgemeinschaften, sondern auch Gewalt gegen Kinder und Schutzbedürftigen, aber auch Gewalt von Kindern gegenüber ihren Eltern, zwischen Geschwistern oder Gewalt gegen älteren Angehörigen, die im Haushalt leben. Auch Drohungen, Nötigung und Stalking sowie anhaltende psychische Gewalt in Form von Beschimpfungen, Demütigung oder Einschüchterung sind Erscheinungsbilder häuslicher Gewalt.  Gerade bei häuslicher Gewalt in der Partnerschaft oder im familiären Bereich ist es für die Betroffenen sehr schwierig, konsequent gegenüber dem Täter vorzugehen.

Wir vertreten Sie wenn Sie oder eines Ihrer Angehörigen Opfer einer häuslichen Gewalt geworden sind und verteidigen Sie im Falle einer Beschuldigung.

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht soll das Wohl von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sicherstellen, welche aufgrund von Einschränkungen (geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen, Suchtkranke) nicht in der Lage sind, die notwendige Hilfe selbständig einzuholen. Im Besonderen stellt der Kindesschutz das Wohlergehen von Kindern sicher, wo die Eltern nicht in der Lage sind, Ihren Erziehungspflichten nachzukommen.

Sobald das Kindeswohl gefährdet ist, kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Schutzmassnahmen zum Ausschluss einer Gefährdung treffen. Die Anordnung von Beistandschaften oder die Unterbringung in einer Pflegefamilie bedeuten konkrete Eingriffe in die Rechte der Eltern und  führen oft zum Rechtsstreit und damit auch zu grossen Konflikten. Die Anwälte von BRA Management bieten Ihnen die notwendige Beratung und Unterstützung.

Erbrecht

Das Erbrecht sollte besser zu früh als zu spät bedacht werden. Wir helfen Ihnen, Formfehler und Zweideutigkeiten zu vermeiden und stellen so sicher, dass Ihr letzter Wille juristisch eindeutig und unanfechtbar festgelegt wird. So vermeiden Sie jahrelange, kostspielige Auseinandersetzungen, die den Familienfrieden nachhaltig gefährden können. Wir stehen Ihnen in allen relevanten Fragen beispielsweise beim Aufsetzen eines Testamentes, dem Erbvertrag, als Willensvollstrecker oder bei der Regelung der Unternehmensnachfolge als kompetenter Partner zur Seite.

Leistungsumfang: 

  • Testamentsgestaltung
  • Pflichtteilsrecht
  • Unternehmensnachfolge
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Erbscheinsverfahren
  • Testamentsvollstreckung

BRA Management berät und vertritt Klienten im Bereich des Mietrechts und Immobiliarsachenrechts.

Das Rechtsgebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts ist überaus vielschichtig und praxisrelevant – egal ob Sie Mieter oder Vermieter sind. Sind Konflikte um Mieterhöhungen, Mietminderungen usw. nicht mehr ohne rechtliche Unterstützung zu bewältigen, sind wir die richtigen Ansprechpartner. Wir beraten und vertreten Sie optimal beispielsweise bei Beendigung von Mietverhältnissen, der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen oder Schadensersatzansprüchen.

Leistungsumfang

  • Prüfung und Erstellung von Mietverträgen
  • Gewerberaummietrecht
  • Wohnungeigentumsrecht
  • Maklerrecht
  • Nachbarrecht
  • Vertragsprüfung
  • Kautionsstreitigkeiten
  • Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
  • Schönheitsreparaturen
  • Mieterhöhung
  • Modernisierung
  • Kündigungen (fristlos, Eigenbedarf, wirtschaftliche Unverwertbarkeit)
  • Räumungsklagen
  • Mängel (u.a. Schimmel, Feuchtigkeit)
  • Schadensersatz
  • Kleinreparaturen
  • Mietminderung
  • Mietschulden

Auf dem komplexen Gebiet des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Ein Arbeitsverhältnis bietet für alle Beteiligten ein hohes Maß an Konfliktpotenzial. Wir vertreten Arbeitnehmer, Arbeitsgeber, leitende Angestellte und Betriebsräte gleichermaßen. Insbesondere bei Abschluss oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann es zu zahlreichen Schwierigkeiten und Streitigkeiten kommen, die einer sorgfältigen Klärung bedürfen und eine anwaltliche Beratung und Vertretung in aller Regel unumgänglich macht.

Leistungsumfang

  • Arbeitsvertrag
  • Zusatzvereinbarung
  • Kündigung
  • Betriebsübergang
  • Freistellung
  • Überstunden-/Überstundenvergütung
  • Urlaub
  • Lohn/Gehaltszahlungen
  • Krankheit
  • Sperrfrist
  • Überstundenabgeltung

BRA Management übernimmt fachlich fundiert und zuverlässig die Vertretung unternehmerischer Interessen insbesondere auf den Gebieten des Unternehmensrechts, Handelsrechts, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht sowie zu steuerrechtlichen Fragestellungen. Dies kann das Unternehmen und seine Rechtsform selbst betreffen oder sich um Fragen hinsichtlich der Rechtsbeziehungen mit Arbeitnehmern oder Kundschaft handeln.

In den Bereichen des Vereinsrechts sind wir kompetent aufgestellt und stehen Ihnen gerne helfend zur Seite.

Leistungsumfang:

  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • juristische Begleitung von Projekten und Unternehmen
  • Vertragsgestaltung, Erstellung von Lizenzen, Musterverträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Anmeldung und Verteidigung von Schutzrechten, wie z.B. Marken- oder Titelschutz
  • Beratung und Unterstützung bei der Gründung, Umwandlung oder der Übertragung von Gesellschaften
  • Forderungseinzug / Mahnwesen / Zwangsvollstreckung
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Beratung hinsichtlich der optimalen Rechtsform
  • Gesellschaftsgründungen
  • Vertretung von Gesellschafterinteressen
  • Erstellung maßgeschneiderter Allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • Errichtung unternehmensbezogener Verträge, auch in grenzüberschreitenden Fällen
  • gerichtliche Durchsetzung kauf- oder werkvertragsbezogener Ansprüche
  • Geschäftsführer- und/oder Gesellschafterhaftung
  • Durchsetzung oder Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche
  • Vertretung in schadenersatz- oder gewährleistungsrechtlichen Fällen
  • sämtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Wir bieten Unterstützung bei der Vertragsgestaltung, Vertragsüberprüfung und bei Vertragsstreitigkeiten. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung hilft dabei Geschäftsbeziehungen zu definieren und kostspielige Streitigkeiten im Nachhinein zu vermeiden. Mit langjähriger Berufserfahrung unterstützen wir Sie dabei, für Sie persönlich oder für Ihr Unternehmen maßgeschneiderte vertragsrechtliche Lösungen zu entwickeln. (Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Gestaltung von Dienstleistungsverträgen, Arbeitsverträgen, Immobilienkaufverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).)

Leistungsumfang:

  • Vertragsgestaltung
  • Leistungsaustauschverträge und Lieferverträge
  • Einzelvertrag, Dauervertrag und Rahmenvertrag
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Verkaufsbedingungen
  • Garantievereinbarung und Gewährleistung
  • Gewährleistungsausschluss, Haftungsbegrenzung und Haftungsausschluss
  • Verjährung und Verjährungsausschluss

Das Schadensersatzrecht bestimmt, in welchem Umfang entstandene Schäden, von wem ersetzt werden müssen. Schadensersatzansprüche können sich aus der Verletzung von Vertragspflichten als auch gesetzlicher pflichten ergeben.

Wichtige Fragen müssen in diesem Zusammenhang geklärt werden. Hat der Schädiger fahrlässig oder absichtlich gehandelt? Wie hoch ist der Schaden? Welche Beweise sind von welcher Partei zu führen? Trifft den Geschädigten ein Mitverschulden oder hat der Geschädigte neben seinem Schaden auch anrechenbare Vorteile?

Um Ihren Schadensersatzanspruch erfolgreich durchzusetzen und Ihre Ansprüche optimal zu regulieren, profitieren Sie als Geschädigter von unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet.

Wenn der Arbeitgeber den Lohn, der Mieter die monatliche Miete oder der Vater den Unterhalts nicht zahlt?

Die Durchsetzung von Ansprüchen oder Forderungen erfordert manchmal mehr als nur im Besitz eines Vertrages oder Urteils zu sein.

Das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) regelt die staatliche Durchsetzung von Ansprüchen beziehungsweise Forderungen sowie Zwangsvollstreckungen. Es kann auch erforderlich sein, dass Vermögenswerte durch Sicherungsmassnahmen wie Arrest beschlagnahmt werden müssen, bevor der Schuldner diese beiseiteschaffen kann.

Wir stehen Ihnen in betreibungs- und konkursrechtlichen Angelegenheiten sowohl in beratender Funktion als auch als Vertretung vor Gericht zur Seite.

Alle Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, aber die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht besitzen, gelten als Ausländerinnen und Ausländer. Wir beraten und vertreten in allen Bereichen des Schweizer Ausländerrecht und Migrationsrecht  (Einreise, Aufenthaltsbewilligung, Niederlassungsbewilligung und Familiennachzug).

Sofern gegen Sie der Verdacht einer Straftat erhoben wird, vertreten und verteidigen wir Sie in allen Verfahrensabschnitten gegenüber Gerichten, Staatsanwaltschaft, Polizei und Finanzbehörden.

Leistungsumfang:

  • Verkehrsstrafrecht
  • Kapital- und Vermögensdelikte
  • Jugendstrafrecht
  • Betäubungsmittelrecht
  • Vorladungen zur polizeilichen/staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmung
  • Verteidigung in gerichtlichen Verfahren
  • Haftprüfung
  • Strafvollstreckung

Nach einer Straftat sehen sich die Opfer einer Straftat und deren Angehörigen oft mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. Als Opfer/Geschädigte/r können Sie gegen den Täter oder die Täterin verschiedene Ansprüche geltend machen. Mit einer so genannten Strafklage (als Zivil- und Strafkläger) können Sie die Verfolgung und Bestrafung des Täters oder der Täterin sowie Schadenersatz und Genugtuung verlangen.

Wir nehmen Ihr Anliegen ernst, prüfen alle Ansprüche und unterstützen Sie in dieser schwierigen Situation mit Rat und Tat.